Grundsätzlich ist jede teilnehmende Person selber verantwortlich, dass sie genügend versichert ist.

Unfallversicherung: Die SUVA deckt allfällige Unfallkosten. Wer Privat oder durch den Arbeitgeber bei einer anderen Versicherungsgesellschaft gegen Unfall versichert ist, sollte sich die Deckungen schriftlich bestätigen lassen, auch wenn die meisten Versicherungen Gleitschirmfliegen nicht als Risikosportart einstufen.

Haftpflichtversicherung: Während den Flügen mit Schulschirmen sind die SchülerInnen gegen Haftpflichtansprüche Dritter durch unsere Kollektivversicherung gedeckt. Beim Kauf einer eigenen Ausrüstung muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Für die Zulassung zur praktischen Prüfung muss der Nachweis für diese Versicherung mitgebracht werden. Sie kann mittels Anmeldeschein beim SHV beantragt werden. Der Anmeldeschein liegt der Informationbroschüre des SHV bei. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung betragen Fr. 85.- im Jahr.